ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN(STAND 06/2008)
A Allgemeine Bestimmungen
1. Vertragsinhalt
1.1 Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der KIENZLE Uhren GmbH (nachfolgend KIENZLE), ohne dass diese jeweils erneut vereinbart oder bestätigt werden müssen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden auch dann keine Anwendung, wenn auf diese Bezug genommen wird oder diese ganz oder teilweise in den Unterlagen des Verkäufers/ Käufers enthalten sind. KIENZLE ist nicht verpflichtet, den Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
1.2. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz von KIENZLE, wenn der Vertrag keine andere Regelung enthält. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
1.3. Verträge kommen nur durch schriftliche Bestätigung von KIENZLE zustande. Kein anderes Dokument wird Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dass KIENZLE mit dem Inhalt der jeweiligen Dokumente einverstanden ist und in dem Vertrag darauf ausdrücklich und schriftlich Bezug genommen wird. Werden Angebote von KIENZLE nicht innerhalb von 14 Tagen durch den Vertragspartner bestätigt,so ist KIENZLE berechtigt, die Annahme des Angebotes als verspätet zurückzuweisen.
1.4 Die Rechte aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber dem Verkäufer/ Käufer nicht auf einen Dritten übertragen werden.
2. Gerichtsstand, Schriftform, Salvatorische Klausel
2.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von KIENZLE, sofern der Verkäufer/ Käufer Vollkaufmann ist.
2.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2.3 Es gilt deutsches Recht. Für ausländische Vertragspartner wird das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
2.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass dieser Vertrag unvollständig sein sollte. Die unwirksame, undurchsetzbare oder fehlende Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt oder ergänzt anzusehen, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
B Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1 Kaufverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Angebotes des Verkäufers in dem mit der Annahmeerklärung zugesagten Umfang zustande. Mündliche Zusagen oder Erklärungen entfalten keine Rechtswirkung.
1.2. Der Verkäufer haftet für unrichtige oder unvollständige Angaben in seinen Angeboten und Prospekten. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.
1.3. KIENZLE ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, notwendige Änderungen zu Lieferort und -zeit vorzunehmen.
2. Lieferung und Abnahme
2.1. Mit dem Verkäufer vereinbarte Liefertermine sind Fixtermine, wenn nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist. Ist statt eines Lieferdatums eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt deren Berechnung mit dem Datum der Auftragserteilung.
2.2 Sofern der Verkäufer die Lieferfrist nicht einhält, ist KIENZLE nach deren Wahl zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. KIENZLE kann auch die Erfüllung des Vertrages zu einem späteren Datum verlangen, ohne dass dem Verkäufer daraus weitergehende Ansprüche erwachsen.
2.3 Der Verkäufer hat vor Ablauf der vereinbarten Frist den Nachweis dafür zu erbringen, dass eine Lieferverzögerung auf höherer Gewalt, Streik, unvorhergesehener Ereignisse oder sonstiger vergleichbarer Gründe beruht und der vertraglich vereinbarte Termin aus eben diesem Grund nicht eingehalten werden kann.
2.4 Der Annahme eines Teils der von dem Verkäufer zu liefernden Ware schließt das Rücktrittsrecht von KIENZLE hinsichtlich der Restmenge nicht aus. In der Übernahme einer Teilmenge liegt kein Verzicht bezüglich einer Zurückweisung der Restmenge.
2.5 Der Verkäufer verpflichtet sich ungeachtet der weiteren Rechte von KIENZLE bei Lieferverzug, Rücktritt und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, für jede Kalenderwoche einer verspäteten Lieferung eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von maximal 10% der Auftragssumme zu zahlen. Für die ersten 4 Wochen nach Eintritt des Lieferverzuges zahlt der Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Verkaufspreises, für jede weitere Woche 1% des Verkaufspreises. Bei einem Verzug mit nur einem Teil der Ware bemisst sich die Vertragsstrafe nach dem Auftragswert der nicht gelieferten Teilmenge. Sofern KIENZLE weitergehende Schadensersatzansprüche geltend macht, stellt die Vertragsstrafe den Mindestbetrag der Ersatzforderung dar.
2.6 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware vor der Versendung zu überprüfen und deren vertragsgemäße Art und Güte festzustellen. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren und aufzubewahren. KIENZLE steht das Recht zu, diese Dokumente jederzeit und uneingeschränkt einzusehen.
2.7 Der Versand der Ware erfolgt bis zum Geschäftssitz von KIENZLE oder zu der von KIENZLE benannten Lieferadresse auf Gefahr des Verkäufers. Bei grenzüberschreitenden Warengeschäften erfolgt der Versand auf Gefahr des Verkäufers bis zur Übernahme FOB im Verschiffungshafen und ist von diesem gegen die üblichen Transportgefahren bis zur Verstauung an Bord zu Gunsten von KIENZLE zu versichern.
2.8 Der Verkäufer haftet für Schäden an der Ware, die durch nicht ordnungsgemäße Verpackung entstehen. Sofern sich aus der unzureichenden Verpackung der Ware erhöhte Transportkosten ergeben, sind auch diese vom Verkäufer zu erstatten.
2.9 Die Rechnungen müssen den vertraglichen und jeweils geltenden, gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgefertigt werden. Etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten des Verkäufers, insbesondere dadurch bedingte Lieferverzögerungen, Zollstrafen und Einlagerungs- und sonstige Kosten Dritter.
2.10 Der Verkäufer verzichtet auf den Einwand der nicht rechtzeitigen Rüge bei nicht offenkundigen Mängeln. KIENZLE ist nicht verpflichtet, die Waren vor dem Tag der Inbetriebnahme oder Verarbeitung zu untersuchen.
3. Gewährleistung
3.1 Der Verkäufer sichert zu, dass die Waren über die vertraglich vereinbarten Eigenschaften verfügen. Fehlen diese Eigenschaften oder sind die Waren mangelhaft und KIENZLE verlangt Nachbesserung, so beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem mit der der erneuten Inbetriebnahme. Für den Fall einer Ersatzlieferung von zu verarbeitenden Waren schuldet der Verkäufer zusätzlich die Kosten, die KIENZLE durch die Demontage der mangelhaften und Neumontage der mangelfreien Ersatzwaren entstehen. Die Kosten für weitergehende Mangelfolgeschäden sind von dem Verkäufer zu erstatten.
3.2 Kommt der Verkäufer einem Nachbesserungsverlangen von KIENZLE nicht in angemessener Frist nach oder ist eine sofortige Nachbesserung durch KIENZLE selbst oder einen Dritten zur Vermeidung eines größeren Schadens geboten, so kann KIENZLE diese vornehmen bzw. vornehmen lassen. Der Verkäufer ist dann zum Ersatz der insoweit entstandenen Aufwendungen verpflichtet.
3.3 Die von KIENZLE zur Erfüllung des Vertrages geleisteten Zahlungen sind nach erklärtem Rücktritt sofort zur Rückzahlung fällig. Das gilt auch für die von KIENZLE im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages entstandenen Kosten für Transport, Zölle, Versicherungen und mit dem Transport zusammenhängende Nebenkosten.
3.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme/ Verarbeitung der Waren.
3.5 Jeglicher Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist ausgeschlossen. Die Abnahme der Ware begründet keinen von dem Verkäufer erklärten Eigentumsvorbehalt.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die vereinbarten Einkaufspreise verstehen sich als Festpreise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, im grenzüberschreitenden Warenverkehr ab FOB-Verschiffungshafen.
4.2 Rechnungen sind zahlbar und fällig entsprechend der vertraglich getroffenen Vereinbarung. Bis zur vollständigen, vertragsgerechten Erfüllung des Vertrages können Zahlungen von KIENZLE zurückbehalten werden.
4.3 KIENZLE kann Zahlungen zurückbehalten oder die Aufrechnung erklären, soweit ihr gegenwärtig oder zukünftig fällige Forderungen gegen den Verkäufer zustehen. Die Erfordernisse der Konnexität und Fälligkeit werden hierdurch abbedungen.
4.4 Die Bezahlung von Waren vor deren Lieferung ist davon abhängig, dass der Verkäufer eine geeignete Sicherheit in Höhe der zu leistenden Vorauszahlung erbringt, sofern KIENZLE diese verlangt. Wird die verlangte Sicherheit nicht gestellt, so ist KIENZLE ohne Angabe von weiteren Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
C Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Lieferung
1.1 Die Angebote von KIENZLE sind bezüglich der Preisstellung und Lieferzeit grundsätzlich freibleibend.
1.2 Die vereinbarten Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller vom Käufer vorzulegenden Unterlagen, Genehmigungen, Zeichnungen etc. gemäß Vertrag. Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang des geschuldeten Betrages.
1.3 Im grenzüberschreitenden Warenverkehr erfolgt die Lieferung EXW. Sofern abweichend FOB Lieferungen vereinbart sein sollten, ist für die Einhaltung der Lieferfrist der Ankunftstag des Liefergegenstandes entsprechend dem Ankunftsstempel des Vortransport-Dokuments im Verladehafen maßgebend.
1.4 KIENZLE ist bei Lieferungs- und Leistungsverzögerungen berechtigt, Teillieferungen/-leistungen zu erbringen. Jede Teillieferung/-leistung gilt als selbständiges Geschäft, dessen Erledigung keinen Einfluss auf die Erfüllung der anderen Lieferungen und Leistungen hat.
1.5 Ist eine wesentliche Überschreitung vereinbarter Fristen für die Gesamtlieferung/ -leistungen auf ein Verschulden von KIENZLE zurückzuführen, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur dann berechtigt, wenn er KIENZLE zuvor unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist schriftlich erklärt hat, dass er die Annahme und Lieferung/ Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bestehen nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens KIENZLE. Weitergehende Ansprüche wegen Liefer-/Leistungsfristüberschreitung sind ausgeschlossen.
1.6 Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von KIENZLE innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
1.7 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen KIENZLE, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 1 Woche hinauszuschieben oder wegen des nicht oder noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, regierungsseitige Maßnahmen, Katastrophen und sonstige Umstände gleich, auf die KIENZLE oder ihre Lieferanten oder Unterlieferanten keinen Einfluss haben.
1.8 Die vereinbarten Lieferungs- und Leistungstermine gelten immer nur annähernd und stellen in keinem Fall Fixtermine dar.
1.9 Bei nachträglicher Änderung des Lieferortes durch den Käufer und im Fall des Annahmeverzugs hat der Käufer die damit verbundenen Kosten zu tragen. Bei Annahmeverzug verpflichtet sich der Käufer, für jeden angefangenen Monat des Verzugs eine Schadenspauschale von 0,5%, nicht jedoch mehr als 2% des Rechnungsbetrages zu zahlen.
1.10 KIENZLE ist berechtigt, die Verkaufspreise anzupassen, wenn sich vor Vertragserfüllung die Selbstkosten insbesondere für Material, Fracht, Energie oder Löhne erhöhen und KIENZLE die erhöhten Kosten nachweist.
2. Annahme und Prüfungspflicht
2.1 Die auf dem Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten als bevollmächtigt für Annahme und Empfangsbestätigung.
2.2 Der Käufer hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Sachmängel, Falschlieferungen bzw. Mengenabweichungen, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie mangelhafte Werkleistungen schriftlich innerhalb von 10 Tagen ab Anlieferung der Ware spezifiziert zu rügen. Nach Ablauf der Frist gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Das Eigentum an den von KIENZLE gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen auf den Käufer über (Saldoausgleich). Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheit die Gesamtforderungen von KIENZLE gegen den Käufer um mehr als 20%, so ist KIENZLE auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
3.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware vor dem Eigentumsübergang zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder weiterzuveräußern. Erteilt KIENZLE im Einzelfall jedoch die schriftliche Einwilligung zur Weiterveräußerung, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an KIENZLE ab. KIENZLE nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer verpflichtet sich, KIENZLE über jeden Fall einer Weiterveräußerung zu unterrichten und auf Anforderung die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.3 Werden im Einzelfall von KIENZLE gelieferte Bauteile mit fremder Ware gemäß § 947 Abs. 1 BGB verbunden, so wird KIENZLE Miteigentümer. Erwirbt der Käufer Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB), so überträgt er KIENZLE schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtwert der Sache zur Zeit der Verbindung.
3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist KIENZLE ist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass KIENZLE hierdurch vom Vertrag zurücktritt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Verkaufspreise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ab Lager Deutschland. Rechnungen sind in Ermangelung abweichender Vereinbarungen sofort und ohne Abzug zahlbar und fällig.
4.2 Bei Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör und bei Leistungen (Reparaturen, Programmierungen) ist der berechnete Betrag sofort und ohne Abzug fällig.
4.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder werden KIENZLE Umstände bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit KIENZLE sofort fällig. Zu weiteren Lieferungen ist KIENZLE in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Käufer per Vorkasse bezahlt oder Zahlung Zug um Zug gegen die Lieferung leistet. Anderenfalls ist KIENZLE ohne Fristsetzung berechtigt, anstatt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten, soweit Lieferungen und Leistungen noch nicht erfolgt sind.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich KIENZLE vor.
4.5 Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von KIENZLE mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten.
5. Gewährleistung, Rücktritt
5.1 Die Beschaffenheit der Produkte bzw. der Umfang der zu erbringenden Leistung ist in dem Vertrag abschließend beschrieben.
5.2 Bei Mängeln der Ware oder Falschlieferung erfolgt die Gewährleistung nach Wahl von KIENZLE durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages). Jede darüber hinausgehende Haftung -gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus §§ 823 ff. BGB- wird hiermit ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 7 dieser AGB eine andere Regelung enthält oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
5.3 Die Gewährleistung für die Kaufsache entfällt, wenn der Käufer die Waren mit anderen Produkten Dritter vermengt oder verändert. Das gilt auch bei fehlerhafter Montage, Missachtung von Bedienungsanweisungen, Verwendung ungeeigneter Werkzeuge, Bedienungsmittel oder Austauschwerkstoffe sowie bei übermäßiger Belastung.
5.4 Die Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in 12 Monaten nach Übergabe, sofern KIENZLE den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat und der Käufer Unternehmer ist.
5.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Eingang der Ware beim Käufer. 5.6 Die Parteien sind zum sofortigen Rücktritt von dem Vertrag ohne Fristsetzung berechtigt, wenn die jeweils andere Partei wesentliche Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt, zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Partei eröffnet oder Eröffnung beantragt wird.
6. Allgemeine Haftungsbeschränkung
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